Früher als geplant streichen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern weitere Corona-Schutzvorgaben – zum 01. März 2023 !
Lediglich für Arzt-, Krankenhaus und Pflegeheimbesucher besteht weiterhin eine Maskenpflicht!
Ab dem 01. März gelten für Besucher folgende Regelungen
Wohnen mit Service
- Sie können unser Haus ohne Maske betreten
- Sie sind von der Testpflicht und Nachweispflicht befreit
- sollten Sie Symptome aufzeigen, bitten wir Sie, möglichst Besuche zu vermeiden oder eine FFP2-Maske zu tragen.
Pflegeheim Haus Franziska
- Sie müssen beim Betreten eine FFP2-Maske tragen
- die FFP2-Maske muss während des gesamten Aufenthalts getragen werden
- die Testpflicht und Nachweispflicht entfällt
Ab dem 01. März gelten für Bewohner / Mieter folgende Regelungen
- keine Maskenpflicht
- keine Testpflicht
Ab dem 01. März gelten für unsere Mitarbeiter folgende Regelungen:
- keine Maskenpflicht mehr
- keine Testpflicht mehr
- unseren Mitarbeitern ist es freigestellt eine Maske zu tragen
- freiwillige kostenlose Selbsttests stehen zur Verfügung